Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2002 - L 2 RI 242/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24588
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2002 - L 2 RI 242/97 (https://dejure.org/2002,24588)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.06.2002 - L 2 RI 242/97 (https://dejure.org/2002,24588)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - L 2 RI 242/97 (https://dejure.org/2002,24588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,24588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 11/96

    Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente anstatt Berufsunfähigkeitsrente -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2002 - L 2 RI 242/97
    Bedenken gegen diese Betrachtungsweise des SG bestehen insofern, als schwere spezifische Leistungsbehinderungen nach ständiger Rechtsprechung des BSG zur Verschlossenheit des Arbeitsmarktes, der auch der Senat folgt, lediglich ernste Zweifel aufkommen lassen, ob es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für eine sonst noch mögliche Vollzeitarbeit eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen gab (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 19.08.1997 Az: 13 RJ 11/96).
  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 34/95

    Erwerbsunfähigkeit Behinderter bei Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2002 - L 2 RI 242/97
    Nicht feststellen lässt sich nämlich, dass der Kläger am 16. Mai 1983 oder zu einem späteren Zeitpunkt seiner Verwendung in der WfB des BZH jemals eine Tätigkeit ausgeführt hat, die gemessen an den durchschnittlichen Arbeitsergebnissen einer Tätigkeit gleichen Typs auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wirtschaftlich verwertbar gewesen wäre (vgl zu dieser Rentenbezugsvoraussetzung BSG, SozR 3/2600, § 44 SGB VI Nr. 6 und Urteil des BSG vom 24. April 1996 - Az: 5 RJ 34/95).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht