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LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2002 - L 2 RI 242/97 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.06.2002 - L 2 RI 242/97 (https://dejure.org/2002,24588)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - L 2 RI 242/97 (https://dejure.org/2002,24588)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 22.07.1997 - S 4 RI 580/96
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2002 - L 2 RI 242/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 11/96
Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente anstatt Berufsunfähigkeitsrente - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2002 - L 2 RI 242/97
Bedenken gegen diese Betrachtungsweise des SG bestehen insofern, als schwere spezifische Leistungsbehinderungen nach ständiger Rechtsprechung des BSG zur Verschlossenheit des Arbeitsmarktes, der auch der Senat folgt, lediglich ernste Zweifel aufkommen lassen, ob es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für eine sonst noch mögliche Vollzeitarbeit eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen gab (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 19.08.1997 Az: 13 RJ 11/96). - BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 34/95
Erwerbsunfähigkeit Behinderter bei Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2002 - L 2 RI 242/97
Nicht feststellen lässt sich nämlich, dass der Kläger am 16. Mai 1983 oder zu einem späteren Zeitpunkt seiner Verwendung in der WfB des BZH jemals eine Tätigkeit ausgeführt hat, die gemessen an den durchschnittlichen Arbeitsergebnissen einer Tätigkeit gleichen Typs auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wirtschaftlich verwertbar gewesen wäre (…vgl zu dieser Rentenbezugsvoraussetzung BSG, SozR 3/2600, § 44 SGB VI Nr. 6 und Urteil des BSG vom 24. April 1996 - Az: 5 RJ 34/95).